Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Stretch CLUBs dargelegt. Diese sind Grundlage einer geschäftlichen Tätigkeiten. (Stand: September 2018)

1. Terminvereinbarungen, Stornogebühren

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Trainingszeiten: Mo – Fr: 08:00 – 22:00 Uhr, Sa: 08:00 – 20:00 Uhr, S0: 08:00 – 20:00 Uhr.
Trainingstermine, die vom Kunden innerhalb der letzten 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Kunden gem. §615 BGB. Das vereinbarte Stunden-Honorar wird als Stornogebühr fällig oder aus dem Abo abgebucht. Gleiches gilt, wenn der Kunde innerhalb der oben genannten Frist nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Bei Absagen außerhalb des 12-Stunden-Frist gilt: es wird ein Ausweichtermin vereinbart. Terminänderungen/Terminabsagen müssen telefonisch oder schriftlich unter 01 7654 685 661 erfolgen.

2. Außentermine, Schlechtwetter

Wurde ein Außentermin vereinbart, kann dieser wegen des schlechten Wetters nur von Viktoriia Misnik abgesagt werden. Erfolgt keine Absage durch den Trainer Viktoriia Misnik, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

3. Vergütung

Alle Presie verstehen sich inkl. 19% Ust.

Gerät der Kunde in Verzug werden Verzugskosten, zzgl. einer Gebühr von 10€ erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

4. Leihgaben

Vom Stretch Club zur Verfügung gestellte Trainingsgeräte bleiben, auch wenn sie sich im dauerhaften Besitz einer anderen Person befinden, Eigentum vom Stretch Club .

5. Sporttauglichkeit, Haftung

Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Hausarzt/Sportarzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw. ist den Trainern des Stretch Clubs sofort mitzuteilen.

Alle Anfragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind den Trainern des Stretch Clubs sofort mitzuteilen.

Die Teilnahme an einem Personal oder Gruppen Training erfolgt auf eigenes Risiko. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, einem Trainer des Stretch Clubs ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

6. Urheberrechte, Veröffentlichungen

Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen vom Stretch Club liegt ausschließlich bei dem Stretch Club. Die weitere Nutzung jeglicher Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Viktoriia Misnik. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 5.150,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Der/die Teilnehmer gibt/geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Kurse vom Stretch Club gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich, sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.

Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner vom Stretch CLUB® entstehen, ausgeschlossen.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nicht anders bestimmt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Reglungsintension des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.